Die folgenden Informationen stammen vom Bundesfinanzministerium. Wir geben ausdrücklich keine Rechtsberatung.
Wenn gewährleistet ist, dass die digitale Bewirtungsrechnung mit dem Original übereinstimmt, nicht mehr veränderbar ist und dabei die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) erfüllt werden, kann der Papierbeleg vernichtet werden, sofern der Prozess in einer Verfahrensdokumentation beschrieben wird. Mehr Informationen gibt es beim Bundesfinanzministerium: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-28-GoBD.html